Stiftung

Stiftungen sind der Motor für die Entwicklung der Gesellschaft

Foto: Altes Paar

"Stiftungen sind der Motor für die Entwicklung der Gesellschaft. Stiftungen sind ein ermutigendes Beispiel für gelebten Bürgersinn und ein Ausdruck reifer demokratischer Gesellschaft."
(Bundespräsident a.D. Horst Köhler)

Die Grundidee

Stiftungen sind nachgerade "in Mode" gekommen – zurzeit werden in Deutschland weit über 1.000 rechtsfähige Stiftungen pro Jahr gegründet. Sie sind unter anderem ein Zeichen für die Suche vieler Menschen nach einer Möglichkeit, Anderen dauerhaft Gutes zu tun.

Menschen helfen – als Stifter bei der Alzheimer Stiftung Baden-Württemberg

Die Alzheimer Stiftung Baden-Württemberg ist eine Treuhandstiftung der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. Sie ist gemeinnützig. Mit der Unterstützung einer dem Gemeinwohl verpflichteten Stiftung durch eine Spende, Zustiftung oder testamentarische Verfügung schaffen Stifter Werte, die langfristig und über das eigene Leben hinaus Bestand haben und in guter Erinnerung bleiben.

Die Alzheimer Stiftung Baden-Württemberg will die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen verbessern und bietet die große Chance, nachhaltig zur Bewältigung einer der größten Herausforderungen der Zukunft beizutragen. Demenz ist kein Einzelschicksal – Demenz geht uns alle an!

Stifter sind Wohltäter für die Gesellschaft

  • Sie verdienen und erhalten öffentliche Anerkennung.
  • Sie bleiben immer in Erinnerung, selbst über den Tod hinaus – Stiftungskapital darf nicht ausgegeben werden. Stiftungen sind eine Einrichtung auf Dauer.
  • Die Stifter „verewigen“ sich mit ihrem Namen in der Stiftung. Die Alzheimer Stiftung Baden-Württemberg wird ihre Stifter auf einer Stiftertafel in Erinnerung halten.
  • Auch weniger vermögende Menschen können Stifter werden. Bereits mit 1.000 Euro, auch in Raten gezahlt, können Sie Stifter werden.

Motive, um Stifter zu werden

  • Bewahrung des Lebenswerkes
    Es gibt Menschen, die im Rückblick mit ihrem Leben zufrieden sind. Sie haben schwere Zeiten durchlebt, glückliche Stunden erfahren und sich etwas Vermögen erarbeitet. Sie wollen als Stifter ihr Lebenswerk bewahren oder andere Menschen daran teilhaben lassen. Eine Stiftung ist – wie erwähnt – eine Einrichtung „auf Zukunft“.
  • Bewahrung des Namens
    Manche Menschen möchten, dass ihr Name oder der Name eines geliebten Menschen in Erinnerung bleibt – über den Tod hinaus. Ohne einen tödlichen Unfall gäbe es z.B. heute keine Björn Staiger Stiftung. Mit einer Zustiftung oder testamentarischen Verfügung bleibt ein Name in Erinnerung und leistet auch später noch Gutes für die Allgemeinheit. Die Alzheimer Stiftung Baden-Württemberg wird die Namen der Stifter auf der Stiftertafel quasi „verewigen“. 
  • Soziale Verantwortung
    Vermögende, aber auch weniger vermögende Menschen/Unternehmen wollen anderen Gutes und/oder Nützliches tun. Manche tun es z.B. im Interesse künftiger Generationen. Im Artikel 14 des Grundgesetzes steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Kurz und bündig: Was Sie über Stiftungen wissen sollten

  • Das Stiftungskapital
    Das Stiftungskapital ist das wichtigste Kennzeichen einer Stiftung und darf nicht ausgegeben werden. Somit besteht eine Stiftung quasi auf „ewig“. Weil dies so ist, besteht auch der Name des Stifters oder der Stifterin für immer.
  • Eine Stiftung mit vielen Stiftern
    Es gibt Stiftungen mit einem Stifter. Sie trägt meist den Namen des Stifters. Die Stiftung der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg wird viele Stifterinnen und Stifter haben. Den Teilbetrag eines Stifters nennt man „Zustiftung“.
  • Die Stiftertafel
    Die Namen der vielen Stifter werden auf einer sog. Stiftertafel öffentlich geführt. Jeder (Teil-) Stifter bleibt so für immer in Erinnerung. Man kann auch anonymer Stifter werden.
  • Der Mindestbetrag einer Zustiftung
    Der Betrag, mit dem eine Einzelperson Stifter wird – also der Zustiftung – beträgt 1.000 Euro. Eine Zustiftung kann nicht widerrufen, d.h. rückgängig gemacht werden. Der Betrag kann in einem Zeitraum von maximal 2 Jahren eingebracht werden. Details legen Sie im Formular „Stiftererklärung“ fest.
  • Die Unterstiftung
    Wenn jemand eine eigene Stiftung mit seinem Namen gründen möchte, aber die Arbeitsbelastung einer Stiftung nicht tragen will, kann er auch eine sogenannte „unselbständige Stiftung“ gründen und diese der Alzheimer Stiftung Baden-Württemberg als „Unterstiftung“ anvertrauen. Das Mindestkapital einer Unterstiftung beträgt 50.000 Euro.
  • Der Namensfonds
    Die Einrichtung eines „Namensfonds“ ist ebenfalls möglich. Ein Namensfonds kann den Namen des Stifters tragen oder auch einem speziellen Anliegen des Stifters gewidmet sein. Letzteres muss allerdings mit den Zielen der Satzung verträglich sein. Das Mindestkapital eines Namensfonds beträgt 25.000 Euro.
  • Spenden
    Wenn Sie die Arbeit der Stiftung unterstützen wollen, aber (noch) nicht Stifter werden möchten, haben Sie auch die Möglichkeit zu einer Spende.