Zustiftung

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital der Alzheimer Stiftung Baden-Württemberg. Das Stiftungskapital darf nicht ausgegeben werden, sondern bleibt auf ewig bestehen. Lediglich die Erträge (z.B. Zinsen) aus diesem Vermögen werden für den Stiftungszweck verwendet. Je höher das Stiftungskapital ist, desto höher sind natürlich auch die Erträge.

Mindestbetrag

Der Mindestbetrag für eine Zustiftung beträgt einmalig 1.000 €. Der Zuwendende wird damit Stifter der Alzheimer Stiftung Baden-Württemberg und auf Wunsch auf der Stiftertafel benannt.

Steuerliche Aspekte

Informationen zu den interessanten steuerlichen Aspekten beim Stiften und Spenden finden Sie hier.

Wie werden Sie StifterIn?

Sie brauchen nur die Stiftererklärung auszudrucken und auszufüllen. Dort legen Sie auch den Betrag sowie weitere Details fest.Die ausgefüllte Stiftererklärung senden Sie anschließend an die Alzheimer Stiftung Baden-Württemberg. Die Stiftererklärung ist unwiderruflich.